Ihr Anwalt in Herzberg

 

 Sie hatten einen Verkehrsunfall?

 

Bei Verkehrsunfällen ist lohnt es sich in jedem Fall, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zu oft weigern sich Haftpflichtversicherungen grundlos Schäden zu ersetzen.

Außerdem ist es für Laien nicht nachvollziehbar, wenn ein Schaden nicht vollständig ersetzt wird.

 

Die Aussage "Wer auffährt hat Schuld“ ist ein nicht seltener Fehler,  denn diese landläufig benutzte Aussage trifft häufig nicht zu.
Oft bilden die Gerichte eine Haftungsquote. Das heißt, dass jeder Beteiligte die Kosten anteilig zu tragen hat.

Einige Beispiele:
Wenn die Bremslichter des vorausfahrenden Pkw defekt sind, haftet der Auffahrende nur zu 50 %.
Ein Linksabbieger, der mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, haftet  nur zu 80 %, wenn der Entgegenkommende zu schnell gefahren ist.
Wer den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, erhält kein volles Schmerzensgeld.
Als Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall können durchgesetzt werden:

 

  • Schmerzensgeld und Verdienstausfall
  • Behandlungskosten (z.B. Medikamente)
  • Reparaturkosten
  • Abschleppkosten
  • Nutzungsausfall und ggf. Mietwagenkosten
  • Anwaltkosten

 

Haftpflichtversicherungen sind bemüht. möglichst wenig zu zahlen.

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen, nach einem Verkehrsunfall Ihre Rechte durchzusetzen.

Informieren Sie mich hier über Ihren Fall.

 

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