Ihr Anwalt in Herzberg

 

Verkehrsrecht 

 

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken.

Diese reichen von einem Verkehrsunfall über ein Bußgeld bis hin zu einer Strafe. D. h. vom Zivilrecht über das Verwaltungsrecht bis hin zum  Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht.

Ihr Anwalt im Verkehrsrecht hilft Ihnen, wenn Sie einen Unfall hatten oder Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird.

 

Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall gilt es, etwaige Schadensersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.

Der umgangssprachlich vielzitierte Satz "wer auffährt hat Schuld" gilt bspw. nicht uneingeschränkt. In der Regel setzen Gerichte eine Mithaftung fest. Berücksichtigt wird die sog. Betriebsgefahr. Das bedeutet nichts anderes, als dass man dadurch, dass man ein Fahrzeug im Verkehr benutzt, bereits das Risiko eingeht, einen Unfall zu erleiden.

Im Falle einer Haftungsquote werden alle Schadenspositionen (bspw. Reparatur, Wiederbeschaffung, Gutachter, Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschleppen, Standplatz etc.) nur entsprechend der Quote erstattet. Bevor Sie Rücksprache mit Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht gehalten haben, sollten Sie also keine Kosten verursachen.

Selbstverständlich gilt auch das nicht uneingeschränkt. Vielfach haftet nur ein Beteiligter für die Unfallfolgen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Situation und die Risiken bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen einschätzen.

Zur Vorbereitung eines Termins können Sie sich einen Aufnahmebogen herunterladen.

Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall finden Sie hier

 

Verkehrsdelikte

Häufig zieht ein Verkehrsunfall Ermittlungen wegen eines Verkehrsdelikts nach sich. Das gilt insbesondere, wenn Personen verletzt worden sind öder Alkohol im Spiel ist.

Im Rahmen der Verkehrsdelikte ist zwischen Straftaten (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit) und Ordnungswidrigkeiten ( Geschwindigkeitsübertretungen, das Überfahren einer roten Ampel o. ä.) als geringere Rechtsverstöße zu unterscheiden.
Die Höhe etwaiger Bußgelder ist im amtlichen Bußgeldkatalog geregelt. 

In Fällen, in denen ein Fahrverbot verhängt wurde, kann das Gericht dieses Verbot unter Umständen aufheben. Die Voraussetzungen hierfür finden Sie in den Mandanteninformationen im Bereich Downloads.


 

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