Ihr Anwalt in Herzberg

 

 Arbeitsrecht

 

im Arbeitsrecht als speziellem Zivilrecht bzw. Zivilprozessrecht geht es um nicht gezahlten Lohn, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen und Kündigungen.

Lohn und Gehalt

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Abmahnung

Abmahnungen werden ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber meint, der Arbeitnehmer habe sich einer Verfehlung schuldig gemacht. Sie wird aber auch genutzt, um unliebsame Mitarbeiter einzuschüchtern.
Anwaltliche Unterstützung bei Abmahnungen lohnt sich immer, weil eine Abmahnung Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist. Gegen die Abmahnung kann geklagt werden.

 

Kündigung

Gegen eine Kündigung kann ebenfalls geklagt werden, unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche (fristgerechte)  oder eine fristlose(außerordentliche) Kündigung handelt.
Klage muss binnen drei Wochen erhoben werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen.
Für die ordentliche Kündigung gelten, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit unterschiedliche Kündigungsfristen, die bisweilen auch in Tarifverträgen geregelt sind. Ihr Anwalt im Arbeitsrecht unterstütze ich Sie, wenn Sie eine Kündigung erhalten oder aussprechen wollen.

 Zeugnis

Das Arbeitszeugnis ist eine Beurteilung der Arbeitsleistung während oder nach der Beschäftigung. Das Zeugnis muss den beruflichen Werdegang fördern. So schreibt es das Gesetz vor.
In Zeugnissen gibt es eine Art Geheimsprache, die für den Laien ohne Unterstützung eines Rechtsanwalts nicht zu entschlüsseln ist.
Deshalb ist fachliche Hilfe durch einen Anwalt für Arbeitsrecht bei der Anfechtung eines Arbeitszeugnisses dringend geboten.

 

Durchsetzung

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